Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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2. Unbeschränkt Steuerpflichtige
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Erteilung von Freistellungsbescheinigungen durch das Betriebsstättenfinanzamt. Ist der Arbeitslohn eines unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmers nach dem Abkommen von der Lohnsteuer freizustellen, so erteilt — derzeit noch das Betriebsstättenfinanzamt auf Antrag des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers eine Freistellungsbescheinigung. Zwar wurde § 39b Abs. 6 EStG, der diese Regelung enthielt, durch das BeitrRLUmsG v. aufgehoben und durch § 39 Abs. 4 Nr. 5 EStG ersetzt, demzufolge die Freistellung von Arbeitslohn nach einem DBA zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen gehört, die der Arbeitgeber nach § 39e Abs. 4 Satz 2 EStG abzurufen hat. Solange das elektronische Mitteilungsverfahren jedoch noch nicht eingesetzt werden kann, werden die Regelungen zur Ausstellung einer Papierbescheinigung als Grundlage für eine steuerfreie Zahlung des Arbeitslohns fortgeführt, bis das BMF Beginn und Zeitpunkt für den erstmaligen automatischen Abruf, dieses Lohnsteuerabzugsmerkmals mitgeteilt hat (§ 52 Abs. 51b EStG in der vor der Bereinigung durch das KroatienAnpG v. geltenden Fassung, jetzt § 52 Abs. 36 EStG). Das entsprechende BMF-Schr. ist im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen. Der Antrag auf Erteilung ei...