Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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III. Überdachende Besteuerung — zusätzliches deutsches Besteuerungsrecht für natürliche Personen (Abs. 3)
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Anwendungsbereich. Der Anwendungsbereich von Art. 4 Abs. 3 ist auf natürliche Personen gerichtet, die nach dem jeweiligen innerstaatlichen Steuerrecht sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und abkommensrechtlich nach Art. 4 Abs. 2 als in der Schweiz ansässig gelten. Art. 4 Abs. 3 findet keine Anwendung, wenn eine in Deutschland und in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtige Person nach Art. 4 Abs. 2 als in Deutschland ansässig gilt. Neben der unbeschränkten Steuerpflicht in beiden Vertragsstaaten setzt die Regelung des Art. 4 Abs. 3 voraus, dass bei der betroffenen Person in Deutschland entweder eine ständige Wohnstätte oder ein gewöhnlicher Aufenthalt von mindestens sechs Monaten im Kalenderjahr vorliegt. Die Staatsangehörigkeit ist dabei unbeachtlich, so dass die Regelung bspw. auch Schweizer Staatsbürger erfasst, sofern die Anwendungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Regelungen kennt weder das OECD-Musterabkommen noch die Deutsche Verhandlungsgrundlage DBA. Ebenso wurde sie in keinem anderen deutschen DBA umgese...