Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Begriffe des beweglichen Vermögens und des Unternehmens
(2) Bewegliches Vermögen, ...
36
Begriff des beweglichen Vermögens. Der Begriff des Vermögens ist im Abkommen nicht definiert. Was „Vermögen“ ist, bestimmt daher das Recht des Anwenderstaats (Art. 3 Abs. 2). Danach ist das „Vermögen“ i.S. des Art. 22 Abs. 2 - wie das i.S.d. Abs. 1 - als Nettovermögen aufzufassen. Zur Zuordnung der Passivposten zu den jeweiligen Betriebsstättenvermögen s. Rz. 54 f. Unter „beweglichem Vermögen“ sind alle Vermögenswerte zu verstehen, die nicht dem unbeweglichen Vermögen i.S.d. Abs. 1 zuzurechnen sind. Dazu gehören auch immaterielle Wirtschaftsgüter, wie z.B. Beteiligungen, Forderungen und der Firmenwert. Unbewegliches Betriebsvermögen wird von Abs. 1 erfasst (Rz. 16).
, ... das Betriebsvermögen einer Betriebstätte eines Unternehmens darstellt ...
37
Begriff des Unternehmens. Der Begriff des Unternehmens ist identisch mit dem gleichlautenden Begriff in Art. 7. Er ist jedoch weder in jener noch in irgendeiner anderen Abkommensvorschrift definiert. Art. 7 Rz. 1 OECD-MK 2017 setzt die S. 19Unternehmenstätigkeit in der amtlichen deutschen Übersetzung mit „gewerblicher Tätigkeit“ gleich. Dem ...