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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

1. Begriffe des beweglichen Vermögens und des Unternehmens

(2) Bewegliches Vermögen, ...

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Begriff des beweglichen Vermögens. Der Begriff des Vermögens ist im Abkommen nicht definiert. Was „Vermögen“ ist, bestimmt daher das Recht des Anwenderstaats (Art. 3 Abs. 2). Danach ist das „Vermögen“ i.S. des Art. 22 Abs. 2 - wie das i.S.d. Abs. 1 - als Nettovermögen aufzufassen. Zur Zuordnung der Passivposten zu den jeweiligen Betriebsstättenvermögen s. Rz. 54 f. Unter „beweglichem Vermögen“ sind alle Vermögenswerte zu verstehen, die nicht dem unbeweglichen Vermögen i.S.d. Abs. 1 zuzurechnen sind. Dazu gehören auch immaterielle Wirtschaftsgüter, wie z.B. Beteiligungen, Forderungen und der Firmenwert. Unbewegliches Betriebsvermögen wird von Abs. 1 erfasst (Rz. 16).

, ... das Betriebsvermögen einer Betriebstätte eines Unternehmens darstellt ...

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Begriff des Unternehmens. Der Begriff des Unternehmens ist identisch mit dem gleichlautenden Begriff in Art. 7. Er ist jedoch weder in jener noch in irgendeiner anderen Abkommensvorschrift definiert. Art. 7 Rz. 1 OECD-MK 2017 setzt die S. 19Unternehmenstätigkeit in der amtlichen deutschen Übersetzung mit gewerblicher Tätigkeit gleich. Dem ...

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