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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

II. Allgemeiner Inhalt

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Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates der Gesellschaft. Das Besteuerungsrecht für Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen ist dem Vertragsstaat zugewiesen, in dem die Gesellschaft ansässig ist. Diese Zuweisung erklärt sich daraus, dass es schwierig wäre, den Ort der Tätigkeit eines Aufsichts- oder Verwaltungsratsmitglieds zu bestimmen. Die steuerliche Behandlung dieser Einkünfte im Wohnsitzstaat regelt Art. 24. Deutschland als Wohnsitzstaat verfährt nach der Methode der Steueranrechnung (Art. 24 Abs. 1 Nr. 2; § 34c EStG; §§ 68a-b EStDV), die Schweiz gewährt Steuerbefreiung unter Progressionsvorbehalt (Art. 24 Abs. 2).

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Drittstaateneinkünfte. Werden Aufsichts- und Verwaltungsratsvergütungen von einer in einem dritten Staat ansässigen Gesellschaft an eine in der Schweiz oder in Deutschland ansässige Person gezahlt (und wirtschaftlich getragen, Art. 15 Rz. 65 f.), so darf - im Verhältnis Schweiz - Deutschland der Wohnsitzstaat die Vergütungen nach Art. 21 besteuern. Im Verhältnis Quellenstaat - Wohnsitzstaat ist natürlich ein zwischen diesen Staaten geschlossenes Abkommen zu beachten.

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Konkurrenzen. Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen st...

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