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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

1. Praktische Bedeutung

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Praktischer Anwendungsbereich. Art. 13 Abs. 5 hat einen geringen praktischen Anwendungsbereich. Zum einen kennt die Schweiz grds. keine Wegzugsbesteuerung in Bezug auf wesentliche Beteiligungen. Ist die Schweiz der Wegzugsstaat, findet die Regelung somit in aller Regel keine Anwendung. Auf der anderen Seite besteuert Deutschland zwar grds. die stillen Reserven in wesentlichen Beteiligungen einer natürlichen Person, die ihre steuerliche Ansässigkeit in Deutschland aufgibt (§ 6 AStG). Allerdings unterliegen Veräußerungsgewinne natürlicher Personen aus Beteiligungen des Privatvermögens in der Schweiz grds. nicht der Besteuerung. Auch in diesem Fall findet die Rechtsfolge des Abs. 5 somit regelmäßig keine Anwendung. Werden wesentliche Beteiligungen im Betriebsvermögen gehalten, findet eine steuerliche Verstrickung hingegen regelmäßig mit dem Verkehrswert statt. So gesehen ist auch der praktische Anwendungsbereich des Art. 13 Abs. 5 bei Weg- S. 111bzw. Zuzugsfällen gering, in denen die natürliche Person eine wesentliche Beteiligung im Betriebsvermögen hält. Es ist allerdings umstritten, ob Art. 13 Abs. 5 - im Umkehrschluss - den § 6 AStG im Fall de...

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