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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

2. Abfindungen

7.1

Abfindungen. Leistungen, die einem Arbeitnehmer anlässlich seines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Dienst gewährt werden, fallen regelmäßig unter die Regelung des Art. 15. Nur dann, wenn der Abfindung Versorgungscharakter beizumessen ist, z.B. wenn laufende Pensionszahlungen kapitalisiert und in einem Betrag ausgezahlt werden (s. Rz. 10), liegt ein Ruhegehalt i.S.d. Art. 18 vor , für das dem Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht zusteht. Infolge der Einführung des § 50d Abs. 12 EStG durch das AmtsHRLÄndUG stellt sich die Rechtslage für die Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2016 einerseits und für die ab 2017 andererseits unterschiedlich dar.

S. 27

Schweizer Hinweis Anfang

Für die Schweizer Seite ist die nachstehend näher dargestellte Differenzierung nicht von Bedeutung. Ihre Behörden folgen seit 1992 der damals abgeschlossenen Konsultationsvereinbarung bzw. ab 2010 mit der damals gemachten Ergänzung. Dies ist in der Schweizer Praxis unbestritten und war soweit bekannt nie Gegenstand von Gerichtsverfahren.

Schweizer Hinweis Ende

7.2

Veranlagungszeiträume bis 2016. Auch wenn Abfindungen den Vergütungen für unselbständige Arbeit zuzurechnen sind, ist zu beachten, dass Art. 15 A...

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