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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

4. Einbeziehung von Darlehensforderungen und von der Gesellschaft überlassenen Wirtschaftsgütern in Erb. Art. 6

„... Er erstreckt sich auch auf Darlehensforderungen, die dem Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft zustehen, und auf Wirtschaftsgüter, die der Gesellschaft von dem Gesellschafter überlassen worden sind, sofern diese Gegenstände nach dem Recht des Vertragsstaats, in dem sich die Betriebsstätte befindet, dem Betriebsvermögen der Betriebstätte zugerechnet werden.“

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Erb. Art. 6 Abs. 9 Satz 2 qualifiziert Darlehensforderungen eines Gesellschafters gegen die Gesellschaft als Betriebsvermögen des Erblassers. Gleiches gilt für von ihm der Gesellschaft überlassene Wirtschaftsgüter, sofern diese nach dem Recht des Vertragsstaates, in dem sich die Betriebsstätte (feste Einrichtung) der GesellS. 23schaft befindet, dem Betriebsvermögen der Betriebsstätte (dem Vermögen der festen Einrichtung) zugerechnet werden.

Diese letzte Vorschrift betrifft vor allem solche Wirtschaftsgüter, die der Erblasser der Gesellschaft nur zur Nutzung überlassen hat, ohne dass sie Eigentum (in der Regel: Gesamthandseigentum) der Gesellschaft geworden sind. Der Text des Abkommens gibt keinen...

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