Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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D. Lizenzgebühren
[1] ...
[2] Berechtigung des Quellenstaates nach DBA zur Erhebung einer Quellensteuer von 10 %.
[3] 5 % für Leasingzahlungen.
[4] 5 % auf die Bezahlung für Patente, Muster oder Modelle, Pläne, geheime Formeln oder Verfahren sowie Knowhow.
[5] Es wird nur auf 60 % des Bruttobetrags der Einkünfte aus Leasing eine Quellensteuer erhoben.
[6] 12,25 % für die Benützung oder das Recht zur Benützung von Urheberrechten an literarischen, dramaturgischen, musikalischen oder anderen künstlerischen Werken, wenn die nutzungsberechtigte Person eine Gesellschaft ist; 10 % für die Benützung oder das Recht zur Benützung von industriellen, kaufmännischen oder wissenschaftlichen Ausrüstungen oder von Patenten, Marken, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimer Formeln oder Verfahren, oder von Informationen über industrielle oder wissenschaftliche Erfahrung; 5 % für die Benützung oder das Recht zur Benützung von Urheberrechten an literarischen, dramaturgischen, musikalischen oder anderen künstlerischen Werken, sofern die nutzungsberechtigte Person der Urheber oder dessen Erbe ist; 3 % für die Benützung oder das Recht zur Benützung von Nachrichten; keine Anrechnung der ...