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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

6. Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschale Besteuerung)

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Politische Vorstöße. Die pauschale Besteuerung ist seit Jahren Gegenstand politischer Vorstöße. In etlichen Kantonen erfolgten Abstimmungen über die AbschafS. 51fung dieser Besteuerungsart. Insbesondere hat aber der Volksentscheid des Kantons Zürich vom über die dortige Pauschalsteuer die Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Das Stimmvolk des Kantons stimmte dabei mit einer Mehrheit von 52,9 % der Stimmen gegen die Steuer. In der Folge wurde die Pauschalbesteuerung für vermögende Ausländer (nach kantonaler Steuerstatistik 137 ausländische Pauschalierte, davon soll jeder Zweite Deutscher sein) per abgeschafft. Unberührt blieb davon allerdings die pauschale Besteuerung bei der direkten Bundessteuer.

Ende 2016 gab es 5046 Personen, die pauschal besteuert wurden. Auf die Kantone Waadt (1218), Wallis (860), Genf (638), Tessin (910), Graubünden (235) und Bern (201) entfielen 4062 pauschal Besteuerte und damit rund 81 % aller pauschal Besteuerten. Eine Volksinitiative, mit welcher die Abschaffung der Pauschalsteuer auf Bundesebene und kantonaler Ebene verlangt wurde, scheiterte in der Volksabstimmung vom

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