Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
5. Steuerstrafrecht (Art. 174-189 DBG)
1090
Zweiteilung der Steuerwiderhandlungen. Unverändert besteht die Zweiteilung der Steuerwiderhandlungen, wonach zwischen Verletzung von Verfahrenspflichten und Steuerhinterziehung einerseits, die von den Steuerbehörden im administrativen Verfahren geahndet werden, sowie den Steuervergehen (Steuerbetrug und Veruntreuung von Quellensteuern) andererseits, die vom Strafrichter nach der Strafprozessordnung verfolgt werden, unterschieden wird.
1091-1094
Einstweilen frei.