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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

B. Berlin-Klausel

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Die Berlin-Klausel war aufgrund der staatsrechtlichen Verhältnisse des Landes Berlin notwendig. Art. 2 des Gesetzes zu dem Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß- und Erbschaftsteuer (BGBl. 1980 II, 594; vgl. ESt Art. 17 Rz. 3) sieht vor, dass dieses Gesetz auch im Land Berlin gilt, „sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt“. Dies hat das Land Berlin getan (vgl. dazu GVBl. Bln. 1980, 990).

Mit dem Beitritt der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik Deutschland erübrigen sich für die Zukunft Sonderregelungen, die das Land Berlin betreffen. Wegen der Geltung des Erb. DBA ab auch im erweiterten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vgl. oben Erb. Art. 3 Rz. 3a.

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