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BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung
Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg)

BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5238-2

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Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg) - BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

§ 71 Übergangsbestimmungen

Christina Klapf

Erläuterungen

Abs 1

EB 1998/15: Abs. 1 trägt dem Umstand Rechnung, daß es angesichts der wesentlichen materiellen und verfahrensrechtlichen Neuerungen praktisch unmöglich wäre, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängigen Verfahren nach der neuen Rechtslage fortzusetzen.

Abs 3 und 4

EB 2011/48: Hier erfolgen lediglich Zitatanpassungen.

Abs 7 und 8

EB 2011/48 : Der Abs. 8 erfährt insofern eine Änderung, als ein Vollwärmeschutz von höchstens 20 cm nunmehr auch im Rahmen der Abstandsbestimmungen des § 6 Abs. 2, 6 erster Satz, 7 und 9 (dies in Ergänzung zum bisher einzig vorgesehenen Abs. 1) angebracht werden darf. Ein entsprechender Vollwärmeschutz bleibt weiters im Rahmen der Berechnung der Baumassendichte und der Bebauungsdichte unberücksichtigt.

Ersteres dient der Beseitigung eines Redaktionsversehens. Während nämlich nach Abs. 9 eine nachträgliche Wärmedämmung im Bereich der Dachflächen die Mindestabstände bisher nach § 6 bzw. künftig nach § 6 Abs. 1, 2, 6 erster Satz, 7 und 9 unterschreiten darf, galt dies im Hinblick auf einen im Bereich der Gebäudewände angebrachten Vollwärmeschutz bisher nur in Bezug auf die Mindestabstandsflächen des § 6...

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