BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung
1. Aufl. 2026
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§ 27 Örtliche Bauvorschriften und Vorschriften über Kinderspielplätze
Erläuterungen
EB 2025/7: Mit Entschließung vom , Zl 1003/23, hat der Tiroler Landtag die Tiroler Landesregierung zur Prüfung aufgefordert, ob die bestehenden rechtlichen Grundlagen für örtliche Bauvorschriften nach § 27 TBO 2022 ausreichen, um der weiteren Versiegelung in urbanen Räumen entgegentreten zu können oder ob ein Regelungsinstrument nach steirischem Vorbild implementiert werden sollte.
Damit Gemeinden im Sinn der angeführten Entschließung künftig einen Grünflächenfaktor im Rahmen der örtlichen Bauvorschriften regeln können, soll nunmehr eine entsprechende Verordnungsermächtigung geschaffen werden, aufgrund der das örtliche Kleinklima erhalten bzw. verbessert und der nachhaltige Grundwasserhaushalt gesichert werden kann.
EB 2017/129: Die im bisherigen § 19 Abs. 2 vorgesehene Verordnungsermächtigung zugunsten der Landesregierung, die bautechnischen Erfordernisse sowohl von allgemein zugänglichen Kinderspielplätzen als auch von Kinderspielplätzen von Wohnanlagen näher zu regeln, soll entfallen. Statt dessen werden nunmehr die grundlegenden Anforderungen an Kinderspielplätze im mit der Z 2 neu gefassten § 11 Abs...