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BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung
Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg)

BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5238-2

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Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg) - BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

§ 71 Neuerliche elektronische Kundmachung des Flächenwidmungsplanes

Eduard Wallnöfer

Erläuterungen

EB 2019/122: Im Fall der gänzlichen Aufhebung eines örtlichen Raumordnungskonzeptes oder der Fortschreibung eines örtlichen Raumordnungskonzeptes müssen auf das wiederholende Verfahren auch die einschlägigen Bestimmungen des § 66 über die Kundmachung sinngemäß Anwendung finden.

Der neu eingefügte Abs. 3 regelt die Kundmachung des - infolge der gänzlichen Aufhebung des Flächenwidmungsplanes einer Gemeinde - von dieser ersatzweise neu zu erlassenden Flächenwidmungsplanes. Die Neukundmachung erfolgt nach § 70 elektronisch durch die Freigabe und Bereithaltung der entsprechenden Daten im elektronischen Flächenwidmungsplan zur Abfrage. Die lit. a bis d regeln die zusammen mit dem Flächenwidmungsplan kundzumachenden Daten [...].

Aufgrund dessen wird der bisherige Abs. 3 zu Abs. 4. Diesem wird ein neuer Abs. 5 angefügt, der - vergleichbar dem nunmehrigen Abs. 4 betreffend die Aufhebung eines örtlichen Raumordnungskonzeptes bzw. der Fortschreibung eines solchen - zur Wahrung des entstehungsgeschichtlichen Zusammenhanges die weitere Kundmachung auch des aufgehobenen Flächenwidmungsplanes in Verbindung mit der Aufhe...

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