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BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung
Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg)

BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5238-2

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Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg) - BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

§ 48 Sonderflächen für Beherbergungsgroßbetriebe

Johannes Augustin

Erläuterungen

EB 1993/81: Abs. 1 dieser Bestimmung stellt die Verknüpfung zwischen dem Raumordnungsprogramm nach § 9 betreffend die bei der Widmung von Sonderflächen für Beherbergungsgroßbetriebe zu beachtenden Grundsätze und der örtlichen Raumordnung her. Um diese Grundsätze tatsächlich wirksam werden zu lassen, ist es neben einer genauen Standortplanung weiters notwendig, die höchstzulässige Zahl an Betten und Räumen zur Beherbergung von Gästen auf ein den örtlichen Verhältnissen entsprechendes Maß festzuschreiben (Abs. 2).

EB 1998/21: Die §§ 8 und 9 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 1997, die die gesetzliche Grundlage für die Erlassung von Raumordnungsprogrammen für eine geordnete Entwicklung des Tourismus bzw. für Beherbergungsgroßbetriebe bilden, und damit zusammenhängend § 13 werden aufgehoben (Z. 1). Die letztere Bestimmung bildet die gesetzliche Grundlage für die Erlassung einer vorübergehenden Bausperre im Verfahren zur Erlassung von Raumordnungsprogrammen nach § 8 leg. cit., weshalb sie mit der Aufhebung dieser Bestimmung ihren Anwendungsbereich verloren hat. Weiters entfallen im § 11, der das Verfahren zur Erlassung von Raumor...

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