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BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung
Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg)

BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5238-2

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Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg) - BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

§ 9 Verfahren zur Erlassung von Raumordnungsprogrammen

Johannes Augustin

Anmerkungen

1) Die §§ 9 bis 11 regeln das Verfahren zur Erlassung und Änderung von Raumordnungsprogrammen. Da die Möglichkeit zur Setzung überörtlicher Planungsakte selbst bereits an das Erfordernis geknüpft ist, dass das überörtliche Interesse das örtliche überwiegt (VfSlg 11.633/1988), also regelmäßig weitreichende Auswirkungen (ökologische, wirtschaftliche etc) im Hinblick auf die jeweils Berücksichtigung findenden raumordnerischen Interessen des Landes Tirol voraussetzt, kommt dem Verfahren zur Erlassung und Änderungen von Raumordnungsprogrammen eine wesentliche Bedeutung zu („Legitimation durch Verfahren“; vgl dazu VfSlg 14.041/1995, 17.571/2005, 17.793/2006, 19.007/2010).

2) Der Tiroler Landesgesetzgeber sieht daher in § 9 für die Erlassung von Raumordnungsprogrammen vor, dass diese - mit Ausnahme von solchen nach § 8 Abs 3, 4 und 5 - einer Umweltprüfung nach dem Tiroler Umweltprüfungsgesetz zu unterziehen sowie der Ziviltechnikerkammer, der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer und der Landwirtschaftskammer, dem Gemeindeverband und der Stadt Innsbruck bzw für den Fall, dass nur einzelne Gemeinden oder Planungsverbände betro...

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