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BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung
Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg)

BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5238-2

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Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg) - BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

§ 66 Kundmachung der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes sowie der Bebauungspläne und ihrer Änderung

Eduard Wallnöfer

Erläuterungen

EB 2025/6: Diese Bestimmung hat nach wie vor die Kundmachung der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes sowie der Bebauungspläne und ihrer jeweiligen Änderung zum Gegenstand; sie soll aufgrund zahlreicher Adaptierungen jedoch gänzlich neu gefasst werden. Vorausgeschickt wird, dass es einer Regelung, wonach die derzeit im § 66 Abs. 1, 2 und 3 geregelten Beschlüsse des Gemeinderates betreffend das örtliche Raumordnungskonzept und die Bebauungspläne auf der Internetseite der Gemeinde und, sofern in der Gemeinde ein Publikationsorgan besteht, weiters darin bekannt zu machen sind, ab wegen der hohen Publizität des ab dann im gegebenen Zusammenhang vorgesehenen Kundmachungsmediums RIS nicht mehr bedarf: Der geltende Abs. 4 soll daher ersatzlos entfallen.

Zu Abs. 1 (Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes): Angesichts der ab bestehenden Verpflichtung der Gemeinden, ihre Verordnungen authentisch im RIS kundzumachen und des näheren Inhalts des mit diesem Tag ebenfalls in Kraft tretenden, mit Art. 7 Z 6 des Tiroler Dig...

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