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BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung
Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg)

BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5238-2

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Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg) - BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

§ 108 Aufgaben und Geschäftsgang des Kuratoriums

Javier Jiménez Hörtnagl

Erläuterungen

EB 1993/81: [...] Dem Kuratorium obliegt die Beschlußfassung über die grundlegenden inneren Angelegenheiten des Fonds, insbesondere über die Geschäftsordnung und über die Richtlinien. Darüber hinaus wird das Kuratorium zur Entscheidung über die Gewährung von Fondsleistungen berufen (§ 99 Abs. 1, 2 und 3). [...]

EB 2019/122: [...] Da die operative Geschäftsführung beim Geschäftsführer liegt, soll künftig dieser über den Erwerb und die Weitergabe von Grundstücken nach § 98 Abs. 4 lit. a und die Gewährung von Zuschüssen nach § 98 Abs. 4 lit. c und d entscheiden. Im Übrigen obliegt ihm im Rahmen der Geschäftsführung wie bisher die Besorgung der weiteren Agenden nach § 98 Abs. 4. Dem Kuratorium soll es jedoch nach § 103 Abs. 1 lit. b obliegen, bei der Weitergabe von Grundstücken Vorgaben hinsichtlich der Preisgestaltung zu machen. Neu ist in diesem Sinn weiters § 103 Abs. 2, wonach der Geschäftsführer bis zu einem vom Kuratorium zu bestimmenden Höchstbetrag der insgesamt jeweils aushaftenden Darlehenssumme zur eigenverantwortlichen Aufnahme von Darlehen ermächtigt werden kann. Im Übrigen entspricht der § 103 im Wesentlichen der...

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