Suchen Kontrast Hilfe
BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung
Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg)

BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5238-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg) - BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

§ 1 Geltungsbereich

Djordje Djukic

Erläuterungen

Abs 1

EB 1998/15: Nach § 1 Abs. 1 soll die Tiroler Bauordnung grundsätzlich auf alle baulichen Anlagen Anwendung finden, soweit in den folgenden Abs. 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist. Zwar wird damit der sachliche Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht erschöpfend umschrieben. Die Tiroler Bauordnung gilt nämlich nicht für bauliche Anlagen, sondern auch für verschiedene sonstige Vorhaben (vgl. etwa die §§ 47 und 48). Deren Ausführung im einzelnen würde aber den Rahmen einer einleitenden Bestimmung über den Geltungsbereich sprengen. Demgegenüber werden mit dem Begriff der baulichen Anlage die regelmäßigen Anwendungsfälle erfaßt, während es sich bei den sonstigen Anwendungsfällen um Randbereich handelt.

Abs 2

EB 1998/15: § 1 Abs. 2 entspricht inhaltlich der korrespondierenden Bestimmung der geltenden Tiroler Bauordnung.Einerseits erfolgt damiteine Abgrenzung gegenüber dem Kompetenzbereich des Bundes, was auf Grund des umfassenden Begriffes der baulichen Anlage erforderlich ist. Darunter fallen nämlich auch solche bauliche Anlagen, bei denen das Bauwesen in einem unlösbaren inneren Zusammenhang mit einer in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallenden Angelegenheit steht und somit vom betreffenden Komp...

Daten werden geladen...