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BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung
Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg)

BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5238-2

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Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg) - BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

§ 12 Kinderspielplätze, Nebeneinrichtungen

Djordje Djukic

Erläuterungen

Abs 1

EB 2017/129: Um das Wohnumfeld künftig allgemein kindergerechter zu gestalten, soll die Verpflichtung zur Schaffung von Kinderspielplätzen bei Wohnanlagen künftig nicht nur im Fall des Neubaus und der Änderung des Verwendungszweckes, sondern auch bei sonstigen Bauvorhaben im Zusammenhang mit Wohnanlagen bestehen.

Auch sollen die grundlegenden Anforderungen, denen Kinderspielplätze zu entsprechen haben, nunmehr gesetzlich festgelegt werden. Wie alle dem Regime der Tiroler Bauordnung 2011 unterliegenden Bauvorhaben müssen diese dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, wobei bei Kinderspielplätzen besonders auf eine kindergerechte und sichere Ausgestaltung, die barrierefreie Erreichbarkeit, einen entsprechenden Immissionsschutz und das Vorhandensein besonnter und abgeschatteter Bereiche zu achten ist. Für eine kindergerechte Ausstattung wesentlich ist, dass spielpädagogische Aspekte ausreichend Berücksichtigung finden (Abs. 1).

EB 1998/15: Neu ist vor allem, daß in diesem Zusammenhang nunmehr an den mit diesem Entwurf neu geschaffenen Begriff Wohnanlage (§ 2 Abs. 5) angeknüpft wird. Kinderspielplätze müssen sohin künftig er...

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