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BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung
Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg)

BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5238-2

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Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg) - BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

§ 40 Mischgebiete

Johannes Augustin

Erläuterungen

EB 1983/88: Nach § 14 Abs. 1 dürfen derzeit in allen Mischgebieten, also auch in landwirtschaftlichen Mischgebieten, nur jene Betriebsanlagen errichtet werden, die für die Bewohner dieses Gebietes keine Gefahr für Leben und Gesundheit, insbesondere auch durch starke Rauch-, Staub oder Lärmentwicklung, befürchten lassen. Die vorgesehene Ergänzung der Bestimmung über landwirtschaftliche Mischgebiete stellt eine vom § 14 Abs. 1 abweichende Sonderregelung dar, durch die sichergestellt werden soll, daß im landwirtschaftlichen Mischgebiet land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit den für solche Betriebe üblichen Lärm- und Geruchsemissionen jedenfalls zulässig sein sollen.

EB 1993/81: [...] Im Bereich des Mischgebietes erfolgt eine Verselbständigung des Kerngebietes, Tourismusgebietes und landwirtschaftlichen Mischgebietes gegenüber dem nunmehr als allgemeines Mischgebiet bezeichneten Mischgebiet ohne spezielle Schwerpunktsetzung (§ 40).

Im Interesse der Erweiterung des planerischen Gestaltungsspielraumes der Gemeinde wird die Möglichkeit der Zonierung auch auf das Mischgebiet erstreckt (§ 40 Abs. 3).

EB 1996/4: Zusammenfassend dargestellt soll es dem Flächenw...

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