BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung
1. Aufl. 2026
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§ 31 Inhalt
Erläuterungen
EB 1993/81: Wie mehrfach bereits ausgeführt, wird nunmehr das örtliche Raumordnungskonzept als grundlegendes Planungsinstrument im Bereich der örtlichen Raumordnung sowohl den Flächenwidmungsplänen als auch den Bebauungsplänen vorangestellt. Der Flächenwidmungsplan allein hat sich in der Vergangenheit als kein geeignetes Instrument einer mittel- und langfristigen Planung erwiesen. Widmungen wurden dementsprechend zu sehr einzelfallbezogen vorgenommen, ein umfassendes raumordnerisches Denken konnte vielfach nicht Platz greifen. Im örtlichen Raumordnungskonzept muß sich die Gemeinde dagegen sehr genau und gezielt mit der angestrebten Entwicklung auseinandersetzen. Chancen und Risiken müssen dabei gegeneinander abgewogen werden und auch die sonstigen Folgen raumordnerischen Handelns müssen vorausschauend bedacht werden.
Da das örtliche Raumordnungskonzept in Verordnungsform zu erlassen ist, entfaltet es bindende Wirkung im Bereich der Flächenwidmungsplanung und der Bebauungsplanung. Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne sind demnach auf ihre Übereinstimmung mit dem örtlichen Raumordnungskonzept hin zu überprüfen. Stehen sie dazu im Widerspruch, so darf die auf...