BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung
1. Aufl. 2026
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§ 103 Errichtung, Aufgaben, Aufbringung der Mittel
Literatur zu §§ 103-114
Bericht des Landesrechnungshofes Tirol vom , SF-0315/10; Kahl/Schmid, Allgemeines Verwaltungsrecht8 (2015); Riedmüller/Erhart, Der Tiroler Bodenfonds als Instrument der aktiven Raumordnung, bbl 2020, 184; Tätigkeitsbericht der Geschäftsführung des Tiroler Bodenfonds (TBF) für das Geschäftsjahr 2023 vom , TBF-6/38-2024; Tätigkeitsbericht der Geschäftsführung des Tiroler Bodenfonds (TBF) für das Geschäftsjahr 2024 vom , TBF-1/502-2025.
Erläuterungen
EB 1993/81: Mit der in diesem Teil des im Entwurf vorliegenden Gesetzes vorgesehenen Einrichtung eines Bodenbeschaffungsfonds wird ein zentrales Anliegen im Bereich der örtlichen Raumordnung verwirklicht. Die Gemeinden sind auf Grund ihrer eingeschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit von sich aus meist nicht in der Lage, ausreichend Grund zu erwerben, um einerseits den vielfältigen kommunalen Bedarf abdecken zu können und andererseits durch die Sicherung von Standorten und in weiterer Folge Bereitstellung von Grundstücken insbesondere für Siedlungszwecke oder wirtschaftliche Zwecke eine aktive Bodenpolitik betreiben zu können. Dies ist jedo...