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BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung
Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg)

BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5238-2

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Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg) - BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

§ 104 Sicherung des Fondszweckes, Richtlinien

Javier Jiménez Hörtnagl

Erläuterungen

EB 1993/81: Wie auch bei anderen vergleichbaren Fondsgesetzen wird die Tätigkeit des Fonds im Gesetz selbst nur in den wesentlichen Grundzügen geregelt. Die nähere Ausgestaltung bleibt dagegen Richtlinien überlassen. Diese werden vom Fonds selbst erlassen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit jedoch der Genehmigung der Landesregierung. Neben dem Verfahren zur Gewährung von Fondsleistungen haben die Richtlinien insbesondere auch nähere Bestimmungen über die zur Sicherung des Fondszweckes aus Anlaß der Gewährung von Fondsleistungen vertraglich vorzusehenden Beschränkungen, Auflagen und Bedingungen zu enthalten. Zur Gewährleistung der erforderlichen Flexibilität enthält das Gesetz selbst diesbezüglich nur eine grundlegende Verpflichtung des Bodenbeschaffungsfonds, entsprechende Vorkehrungen vorzusehen. Im Zusammenhang mit der Veräußerung von Grundstücken sind weiters die in Betracht kommenden Beschränkungen der Verfügungsmacht des Erwerbers demonstrativ aufgezählt. Dabei ist sicherzustellen, daß die betreffenden Grundstücke innerhalb eines angemessenen Zeitraumes tatsächlich zweckentsprechend verwendet werden und eine spekulativ...

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