BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung
1. Aufl. 2026
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§ 5 Bestandsaufnahmen
Erläuterungen
EB 1993/81: Gegenüber dem bisherigen Rechtsstand erfolgt eine Ergänzung dahingehend, daß auch infrastrukturelle Gegebenheiten in die Bestandsaufnahme Eingang finden.
Grundelemente der Bestandsaufnahmen sind das Statistische Informationssystem für die Tiroler Raumordnung (SITRO) hinsichtlich quantitativer Daten und das Tiroler Raumordnungs-Informationssystem (TIRIS) hinsichtlich flächenbezogener Daten.
Anmerkungen
1) Als Ausgleich zu der im Raumordnungsrecht sachbedingt notwendigen „finalen Programmierung“ (s dazu § 1 Anmerkung 1) und der damit einhergehenden Unbestimmtheit kommt dem Verfahren, in dem örtliche wie überörtliche Planungsakte erarbeitet werden, eine besondere Bedeutung zu (sog „Legitimation durch Verfahren“; vgl dazu VfSlg 14.041/1995, 17.571/2005, 17.793/2006, 19.007/2010). Der erste Schritt, der für die Durchführung eines Verfahrens, das die inhaltliche Unbestimmtheit der gesetzlichen Grundlagen zu kompensieren und den Verordnungsakt zu legitimieren vermag, ist die Erhebung der „Grundlagen“ (VfSlg 8280/1978, 14.358/1998, 19.654/2012, 19.760/2013, 19.890/2014, 19.980/2015; ). Die Grundlagenforschung stellt „die A...