BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 114 Zweckbindung des Fondsvermögens
Erläuterungen
EB 2021/164: Mit dieser neuen Bestimmung wird zur zusätzlichen Absicherung in steuerrechtlicher Hinsicht eine Zweckbindung des Vermögens des Tiroler Bodenfonds im Fall seiner Auflösung oder des Wegfalls des bisherigen gemeinnützigen Fondszweckes vorgesehen. Da der Tiroler Bodenfonds gesetzlich errichtet ist, würde beides einer Gesetzesänderung bedürfen.