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BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung
Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg)

BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5238-2

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Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg) - BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

§ 24 Befugnis zur Ausstellung von Energieausweisen, Widerruf

Josef Peer

Erläuterungen

EB 2020/60: Für die Befugnis zur Ausstellung eines Energieausweises sollen aus kompetenzrechtlichen Gründen weiterhin die berufsrechtlichen Vorgaben der Gewerbeordnung aufrecht bleiben. Nicht mehr erforderlich soll jedoch die Voraussetzung sein, dass der Aussteller des Energieausweises über eine Online-Applikation nach § 5 des Bundesgesetzes über das Gebäude- und Wohnungsregister, BGBl. I Nr. 78/2018 verfügt. Weiters soll aus verwaltungsökonomischen Gründen die Pflicht zur Veröffentlichung einer Liste jener Personen und Stellen, die Energieausweise nach diesem Gesetz ausgestellt haben, entfallen. Dafür besteht keine unionsrechtliche Verpflichtung in der Gebäuderichtlinie.

EB 2013/48: Auf eine eigenständige Regelung der Befugnis zur Ausstellung von Energieausweisen soll zugunsten einer Anknüpfung an die berufsrechtlichen Vorschriften des Bundes verzichtet werden. Aussteller von Energieausweisen benötigen im Hinblick auf die Registrierungspflicht nach § 19c Abs. 6 jedoch einen Online-Zugang zur Energieausweisdatenbank (Abs. 1 erster Satz). Mit der Verpflichtung der Landesregierung zur Veröffentlichung einer Liste der Ausstelle...

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