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BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung
Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg)

BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5238-2

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Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg) - BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

§ 52d Weiters anzuwendende Bestimmungen

Djordje Djukic

Erläuterungen

EB 2025/72: Auf Grund der Einfügung des § 52b sind die übrigen Bestimmungen umzunummerieren und Verweise entsprechend anzupassen.

EB 2024/73: Da nach der Systematik der Tiroler Bauordnung 2022 die „regulären“ Verfahrensbestimmungen in den Abschnitten 5 und 6 abgebildet sind und in den Abschnitten 7 und 8 wie auch im nunmehrigen Abschnitt 7a Sonderverfahrensbestimmungen abgebildet sind, ist abgesehen von den explizit ausgeführten besonderen Verfahrensbestimmungen (etwa im nunmehrigen § 52a und § 52b) eine Verweisung auf die übrigen Verfahrensbestimmungen der Abschnitte 5 und 6 vorzunehmen, die auch für das Sonderverfahrensregime des Abschnitts 7a gelten sollen.

Anmerkung

0) Aufgrund der Einfügung des § 52b mit der Novelle LGBl 2025/72 waren die übrigen Bestimmungen umzunummerieren und Verweise entsprechend anzupassen.

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