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BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung
Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg)

BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5238-2

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Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg) - BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

§ 31a Vorsorge für den geförderten Wohnbau

Johannes Augustin

Erläuterungen

EB 2011/47: Die Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau, die an die Stelle der bisherigen Vorbehaltsflächen für objektgeförderte Wohnbauten (§ 52 Abs. 1 lit. b) treten, sind im nunmehrigen § 52a (Z. 78) geregelt. Da mit der Widmung einer Grundfläche als Vorbehaltsfläche für den geförderten Wohnbau eine erhebliche Eigentumsbeschränkung verbunden ist, werden (wie bisher im § 52 Abs. 4) genaue Kriterien für die Auswahl dieser Flächen festgelegt. Neu ist, dass vorrangig nicht nur auf Grundflächen im Eigentum der Gemeinde, sondern auch auf Grundflächen im Eigentum des Tiroler Bodenfonds und von Bauträgern, die geförderte Wohnbauten errichten, zurückzugreifen ist (Abs. 2). Grundflächen im Eigentum anderer Personen oder Rechtsträger dürfen wie bisher nur subsidiär herangezogen werden. Die dafür maßgebenden Kriterien werden präzisiert und ergänzt. Neu ist dabei, dass im Eigentum von ein und derselben Person oder von ein und demselben Rechtsträger stehende Baulandflächen nur dann mit der Widmung als Vorbehaltsfläche für den geförderten Wohnbau belastet werden dürfen, wenn ihr Gesamtausmaß mehr als 2000 m2 beträgt. Wie bisher dürfe...

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