BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung
1. Aufl. 2026
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§ 47a Sonderflächen für Chaletdörfer
Erläuterungen
EB 2019/110: Vergleichbar den bereits bestehenden Sonderflächen für Beherbergungsgroßbetriebe soll nunmehr als eine weitere spezielle Kategorie von Sonderflächen jene der Sonderflächen für Chaletdörfer geschaffen werden. Chaletdörfer finden in Tirol große Beliebtheit. Da ein Chaletdorf aus mehreren, vergleichsweise kleinen Gebäuden besteht, die betriebsorganisatorisch einen Beherbergungsbetrieb bilden, geht mit ihrer Errichtung ein ungleich höherer Flächenverbrauch einher als dies bei einem herkömmlichen Hotelbetrieb der Fall ist, der meist nur aus einem Gebäude besteht. Dennoch können Chaletdörfer bislang im allgemeinen Mischgebiet ebenso wie im Tourismusgebiet errichtet werden, ohne dass ihre raumordnungsfachliche Verträglichkeit geprüft wird. Durch die nunmehr vorgesehene Bindung der Errichtung von Chaletdörfern an eine entsprechende Sonderflächenwidmung - wie dies vergleichbar für Beherbergungsgroßbetriebe bereits der Fall ist - soll zu einen deren raumordnungsfachliche Verträglichkeit an sich einer Einzelfallprüfung unterzogen werden. Erweist sich dabei, dass diese gegeben ist, so ist zum anderen durch die Festlegung der Größe d...