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BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung
Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg)

BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5238-2

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Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg) - BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

§ 38 Bauausführung, Pflichten des Bauherrn

Christina Klapf

Erläuterungen

EB 2025/7: In diesen Bestimmungen erfolgen jeweils Zitatanpassungen.

EB 2023/64: Hinsichtlich möglicher Messtoleranzen soll im Zusammenhang mit der Einmessung der äußeren Wandfluchten und der Bauhöhen an die entsprechenden Regelungen der Vermessungsverordnung 2016 angeknüpft werden, womit eine sachgerechte Toleranzregel geschaffen wird.

EB 2011/48: Mit der Neufassung des ersten Satzes des § 29 Abs. 1 (Z. 76) soll eine Doppelgleisigkeit zwischen den Aufgaben des Baustellenkoordinators (Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Ausführungsphase) nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz des Bundes und jenen des Bauherrn bzw. Bauverantwortlichen nach diesem Gesetz vermieden werden. Soweit sich die Aufgaben des Baustellenkoordinators mit jenen des Bauherrn bzw. Bauverantwortlichen decken, ist dieser für die ordnungsgemäße Bauausführung verantwortlich. Die Obsorgepflicht des Bauherrn bzw. Bauverantwortlichen geht aber über jene des Baustellenkoordinators insoweit hinaus, als diese nicht nur bezüglich der auf der Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte besteht, sondern auch unbeteiligte Dritte einschließt. In diesem Sinn ist jedermann vor den aus der Ba...

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