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BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung
Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg)

BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5238-2

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Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg) - BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

§ 31c Fortschreibung

Johannes Augustin

Erläuterungen

EB 2005/35: Diese Bestimmung, mit der die Fortschreibung der örtlichen Raumordnungskonzepte detailliert geregelt wird, geht auf den bisherigen § 31 Abs. 2 zurück. Diese [...] nunmehr aufgehobene Bestimmung hat keine Sanktionen für den Fall vorgesehen, dass eine Gemeinde ihrer Verpflichtung zur Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes nicht nachkommt.

Neu ist auch die Möglichkeit der Landesregierung, durch Verordnung bestimmte Gemeinden von der Verpflichtung zur Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes zu befreien [...] bzw. eine längere Frist zu dessen Fortschreibung vorzusehen [...]. Auf die Ausführungen dazu oben im allgemeinen Teil wird hingewiesen.

EB 2011/47: Hinsichtlich der örtlichen Raumordnungskonzepte ergeben sich mehrere Neuerungen. [...] Zum anderen wird der Sanktionsmechanismus für den Fall, dass die Gemeinde ihrer Verpflichtung zur Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes und zur nachfolgenden Neuerlassung oder Anpassung des Flächenwidmungsplanes nicht nachkommt, ausgebaut.

[...] [D]ie örtlichen Raumordnungskonzepte [sind] weiterhin auf einen in der Regel zehnjährigen Planungszeitraum auszulegen und bis zum A...

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