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BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung
Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg)

BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5238-2

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Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg) - BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

§ 42a Um- und Zubauten, Änderung des Verwendungszweckes

Johannes Augustin

Erläuterungen

EB 2001/73: Derzeit dürfen andere als land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude im Freiland um höchstens 25 v. H. ihrer ursprünglichen Baumasse vergrößert werden. Diese Bestimmung hat sich in der Vergangenheit als zu starr erwiesen. Häufig war es dadurch nämlich nicht möglich, durch Zubauten in einem sinnvollen Ausmaß zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, obwohl entsprechende Grundstücksreserven vorhanden gewesen wären. Es entspricht aber nicht den aktuellen Raumordnungszielen, insbesondere dem Grundsatz des sparsamen Umganges mit Grund und Boden, wenn auf diese Weise bestehende Bausubstanz mittel- oder langfristig nicht mehr entsprechend genutzt werden kann. In diesem Sinn wird die Grenze der zulässigen Erweiterung solcher Gebäude angehoben, wobei statt einer prozentuellen Erweiterungsmöglichkeit nur mehr eine absolute Obergrenze von 300 m3 zusätzlicher Baumasse bezogen auf das ursprüngliche Gebäude vorgesehen ist (§ 42 Abs. 3). Damit wird eine Benachteiligung kleinerer Gebäude hintangehalten. Selbstverständlich mussten diese Neuerungen auch für die Fälle des Wiederaufbaus und von Zubauten zu wieder aufgebauten ...

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