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BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung
Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg)

BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5238-2

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Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg) - BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

§ 42b Wiederaufbau von Gebäuden im Freiland

Johannes Augustin

Erläuterungen

EB 1998/21: Der Wiederaufbau von im Freiland rechtmäßig bestehenden Gebäuden war bisher zeitlich unbegrenzt zulässig. Künftig soll dies nur mehr der Fall sein, wenn zwischen dem Abbruch bzw. der sonstigen Zerstörung des betreffenden Gebäudes und dessen Wiederaufbau ein gewisser zeitlicher Zusammenhang besteht. Da die Forderung nach einem sofortigen Wiederaufbau unangemessen schiene, ist vorgesehen, daß zumindest innerhalb von fünf Jahren ein entsprechendes Bauansuchen eingebracht werden muß. Anderenfalls darf ein Wiederaufbau nicht mehr erfolgen. Für das Erlöschen der Baubewilligung gelten die allgemeinen baurechtlichen Vorschriften.

EB 2016/93: Diese Bestimmungen entsprechen im Wesentlichen dem § 42 betreffend die im Freiland zulässigen Bauten, der sich aufgrund seiner Vielschichtigkeit als unübersichtlich erwiesen hat; er soll daher in mehrere nach Themenbereichen gegliederte Paragraphen aufgeteilt werden. Wesentliche Änderungen gegenüber der geltenden Rechtslage sind damit nicht verbunden, verschiedentlich erfolgen jedoch Präzisierungen bzw. Anpassungen von Verweisungen. Besonders zu erwähnen ist, dass im Fall des Wiederaufb...

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