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BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung
Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg)

BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5238-2

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Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg) - BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

§ 102 Befreiung von Abgaben und Gebühren

Fabian Perfler

Anmerkung

1) Es besteht eine Befreiung für landesrechtlich geregelte Gebühren und Verwaltungsabgaben. In diesem Zusammenhang kann auch auf die Befreiung von der Grunderwerbsteuer (§ 3 Abs 1 Z 5 GrEStG) und der Immobilienertragsteuer (§ 30 Abs 2 Z 4 zweiter Teilstrich EStG) hingewiesen werden.

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