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BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung
Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg)

BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5238-2

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Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg) - BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

§ 17 Nachträgliche Anmeldung von Freizeitwohnsitzen, anhängige Feststellungsverfahren

Simon Pöschl

Erläuterungen

EB 1993/81: Die wirksame Vollziehung des im § 15 verankerten Freizeitwohnsitzverbotes erfordert eine vollständige Erfassung der im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehen den Freizeitwohnsitze. Nur so kann es in weiterer Folge keinen Zweifel darüber geben, ob in einem konkreten Fall eine erlaubte Freizeitwohnsitznutzung vorliegt oder nicht.

Freizeitwohnsitze, die weiter als solche verwendet werden sollen, müssen daher innerhalb eines Jahres nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes beim Bürgermeister angemeldet werden. Die Anmeldung hat die für die Konkretisierung des Freizeitwohnsitzes erforderlichen, im Gesetz näher umschriebenen Angaben zu enthalten. Weiters ist die Rechtmäßigkeit der Freizeitwohnsitznutzung glaubhaft zu machen. Es ist jedoch eine Vorsorge dafür notwendig, daß Personen, die von der neuen Rechtslage nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen, noch die Möglichkeit haben, die Anmeldung auch später nachzuholen und auf diese Weise ihren Freizeitwohnsitz zu erhalten. Im Hinblick auf die gravierenden Rechtsfolgen des Unterbleibens der Anmeldung - der Freizeitwohnsitz kö...

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