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BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung
Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg)

BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5238-2

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Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg) - BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

§ 24 Aufgaben der Planungsverbände

Eduard Wallnöfer

Erläuterungen

EB 2023/63: Nach dem bisherigen § 28 Abs. 5 lit. h obliegt es der Gemeinde im Rahmen der Bestandsaufnahme zur Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes, „eine Analyse der touristischen Strukturen, insbesondere der Entwicklung der Bettenkapazitäten, der Betriebsgrößen und der Eigentümer- und Betreiberstrukturen, unter Einbeziehung auch der Situation in den übrigen Gemeinden des betreffenden Planungsverbandes [vorzunehmen]“. Da diese Analysen regional nach einheitlichen Gesichtspunkten erfolgen sollen, scheint es zweckmäßig, diese Aufgabe den Planungsverbänden zu übertragen. Der Katalog der von ihnen im eigenen Wirkungsbereich zu besorgenden Aufgaben nach § 24 Abs. 2 soll daher um eine entsprechende lit. b ergänzt werden, womit sich die folgenden literae entsprechend verschieben (Z 17 und 18). Der letzte Halbsatz des § 24 Abs. 2 lit. a soll als obsolet entfallen (Z 16). Korrespondierend mit dieser Zuständigkeitsverschiebung entfällt im § 28 Abs. 5 die eingangs bezogene lit. h, womit die bisherige lit i zur neuen lit. h wird (Z 20). Für die Stadt Innsbruck soll eine eigenständige Regelung geschaffen werden (§ 28 Abs. 6 in der Fas...

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