BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung
1. Aufl. 2026
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§ 29 Planungsinstrumente
Erläuterungen
EB 2011/47: Bei der Aufzählung der Planungsinstrumente der örtlichen Raumordnung ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass nach dem mit den §§ 54 ff. (Z. 80) neu vorgesehenen System der Bebauungsplanung vom bisherigen System der im Wesentlichen flächendeckenden Bebauungsplanung abgegangen wird. Bebauungspläne müssen demnach nur mehr für bestimmte im örtlichen Raumordnungskonzept festgelegte Gebiete, für bestimmte Arten von Sonderflächen sowie für Gebäude ab einer bestimmten Höhe erlassen werden, wobei eine fakultative Einbeziehung weiterer Gebiete oder Grundflächen möglich ist.
Schon derzeit sind die örtlichen Raumordnungskonzepte, die Flächenwidmungspläne und die Bebauungspläne auf der Grundlage der flächendeckend vorliegenden digitalen Katastralmappe digital zu erstellen. Die Planungsinstrumente liegen demgegenüber in analoger Form vor. Konkret bedeutet dies, dass zwar die den Planungsinstrumenten zugrunde liegenden Daten elektronisch vorhanden sind, die Verordnungserlassung selbst aber auf herkömmliche Weise erfolgt. Hinsichtlich der örtlichen Raumordnungskonzepte und der Bebauungspläne soll diese Rechtslage vorerst jedenfalls aufrecht bleiben....