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BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung
Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg)

BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5238-2

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Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg) - BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

§ 55 Wirkung von Bebauungsplänen

Johannes Augustin

Erläuterungen

EB 2011/47: Der § 55 entspricht im Wesentlichen den bisherigen § 54 Abs. 5 (Abs. 1) und § 55 Abs. 3 (Abs. 2). Der Abs. 1 erster Satz berücksichtigt, dass aufgrund des nunmehrigen Systems das Bestehen eines Bebauungsplanes nur mehr im Umfang der im örtlichen Raumordnungskonzept als bebauungsplanpflichtig festgelegten Gebiete sowie der vorhin erwähnten Sonderflächen und Gebäude notwendige Voraussetzung für die Erteilung der Baubewilligung ist. Der Fall der Festlegung einer besonderen Bauweise wird im zweiten Satz dieser Bestimmung ausdrücklich berücksichtigt.

Aufgrund des nunmehrigen Systems der Bebauungsplanung erübrigt sich eine dem bisherigen § 55 Abs. 2 entsprechende Bestimmung über die Befugnis der Landesregierung, einzelne Gemeinden durch Verordnung von der Verpflichtung zur Erlassung von Bebauungsplänen zu befreien.

EB 2023/63: Der in der Überschrift dieser Bestimmung derzeit verwendete Begriff der Bebauungsregeln ist insofern missverständlich, als dieser in einer gänzlich anderen Bedeutung bereits in der Überschrift des § 31b verwendet wird. Dort werden unter Bebauungsregeln textliche Festlegungen im örtlichen Raumordnungskonzept hin...

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