BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung
1. Aufl. 2026
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§ 63 Verfahren zur Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes, Information der Gemeindebewohner, Umweltprüfung
Literatur zu §§ 63-73
Berka, Flächenwidmungspläne auf dem Prüfstand - Zur gerichtlichen Kontrolle von Plänen der örtlichen Raumplanung durch den VfGH, JBl 1996, 69; Jann/Oberndorfer, Die Normenkontrolle des VfGH im Bereich der Raumplanung (1995); Mayer, Über die derogatorische Kraft von Flächenwidmungsplänen, ecolex 1994, 354; Mayrhofer/Metzler, Strategische Umweltprüfung (SUP), in Pürgy (Hrsg), Das Recht der Länder II/2 (2012) 159; Liehr, Rechtswirkungen der Aufhebung eines Raumordnungsplanes durch den VfGH, in FS Adamovich (2002) 329; Oberndorfer, Zur verfassungsrechtlichen Kontrolle von Flächenwidmungsplänen, ÖZW 1978, 97; Palmstorfer, Der Individualantrag gegen raumordnungsrechtliche Verordnungen, bbl 2015, 107.
Erläuterungen
EB 2025/6: Entwürfe von Fortschreibungen örtlicher Raumordnungskonzepte müssen neben der üblichen Kundmachung an der Amtstafel und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde auch im Bote für Tirol bekannt gemacht werden. Die dadurch gewährleistete Publizität reicht jedenfalls auch aus, um den Anforderungen der Öffentlichkeitsbeteiligung im ...