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BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung
Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg)

BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5238-2

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Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg) - BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

§ 82 Zweck

Fabian Perfler

Anmerkungen

1) Zweckder Baulandumlegung: Nach den Zielen der örtlichen Raumordnung sollen für die Bebauung vorgesehene und entsprechend gewidmete Grundflächen möglichst einer widmungsgemäßen Verwendung zugeführt werden. Nicht selten verhindert oder erschwert jedoch die historisch gewachsene Grundstückssituation aufgrund von Lage, Größe und Form eine widmungskonforme Bebauung. Das in den §§ 82-102 geregelte Umlegungsverfahren bezweckt daher eine Neuregelung der Grundstücksordnung dahingehend, dass eine geordnete und bodensparende Bebauung sowie eine zweckmäßige verkehrsmäßige Erschließung von Grundstücken ermöglicht wird (vgl LVwG Tirol , LVwG-2017/22/2721-4).

2) Notwendigkeit einer rechtlich gesicherten verkehrsmäßigen Erschließung: Aus der in § 82 normierten Zielsetzung lässt sich ableiten, dass Abfindungsgrundstücke über eine Anbindung an das Wegenetz verfügen müssen. Der Verwaltungsgerichtshof hat dies in einer Entscheidung zum Vorarlberger Raumplanungsgesetz klargestellt: Die Neubildung von Grundstücken, die als Ergebnis der Umlegung keine Anbindung an ein Wegenetz haben, ist rechtswidrig ().

Unter Bezugnahme auf diese Rechtsprechun...

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