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BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung
Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg)

BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5238-2

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Augustin/Djukic/Klapf/Peer/Pöschl/Wallnöfer (Hrsg) - BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung

§ 33 Parteien

Josef Peer

Erläuterungen

Abs 1

EB 2011/48: Bezüglich der Regelung der Parteistellung ergehen sich zwei wesentliche Neuerungen. Zum einen soll im Abs 1 der Kreis der Parteien im Bau-verfahren erweitert, werden, indem neben den Nachbarn nunmehr auch dem Straßenverwalter ausdrücklich Parteistellung zuerkannt wird.

Abs 2

EB 2011/48: Diese Regelung erfährt insofern eine entscheidende Ergänzung, als es zur Begründung der Nachbarstellung nicht mehr ausschließlich auf den Abstand der betroffenen Grundstücke zueinander ankommt, sondern zusätzlich auch auf den Abstand des Nachbargrundstückes zur betroffenen baulichen Anlage selbst. [...]

Zum anderen soll im Abs. 2 der Kreis der Nachbarn durch die Einführung eines zusätzlichen Abstandskriteriums eingeschränkt werden. Reicht es für die Erlangung der Parteistellung als Nachbar bisher aus, dass das betreffende Grundstück unmittelbar an den Bauplatz angrenzt oder zumindest in einem Punkt innerhalb eines 15 m-Bereiches gemessen von der Bauplatzgrenze liegt (lit. a), so kommt nunmehr ein weiteres Kriterium hinzu, das kumulativ zu einer der beiden vorhin genannten Voraussetzungen vorliegen muss. So muss künftig mindestens ein Punkt der Grundstücksgren...

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