BauR Tirol | Tiroler Bau- und Raumordnung
1. Aufl. 2026
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§ 13 Beschränkungen für Freizeitwohnsitze
Literatur zu den §§ 13-17
Eisenberger/Holzmann, Praxishandbuch Zweitwohnsitz 2. Auflage (2023); Fuith/Fuith, Tiroler Grundverkehrsgesetz. Kurzkommentar: unter besonderer Berücksichtigung des Rechtes der Europäischen Union: mit Sonderkapitel Freizeitwohnsitze und Versteigerung (2022); Hautz/Wimmer, Die raumordnungs- und abgabenrechtlichen Vorschriften für Freizeitwohnsitze in Salzburg, Tirol und Vorarlberg, RFG 2020, 145; Schwaighofer, Tiroler Raumordnungsrecht, Praxiskommentar (2006); Sonntag, Neue Regelungen zur touristischen Kurzzeitvermietung im Tiroler Landesrecht, bbl 2020, 217-223; Urlesberger, Beschränkung von Zweitwohnsitzen und Europarecht, wobl 12/2016, 417.
Erläuterungen
EB 1993/81: Die Häuser- und Wohnungszählung 1991 des österreichischen statistischen Zentralamtes beziffert die Zahl der Wohnungen in Tirol mit Neben- oder ohne Wohnsitzangabe mit rund 34.200 (das sind 13,7 v. H. des Gesamtbestandes) und weist davon ca. 21.300 Wohnungen als Ferienwohnungen aus. Aus früheren Jahren sind leider nur spärliche Daten vorhanden. Diese lassen jedoch durchaus den Schluß zu, daß in den letzten 20 Jahren die Zahl der Freizeitwohnsitze deutlich ...