Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

2. Vergleich mit den OECD-MA 1963, 1977, 2010 und 2017

a) Regelungsvergleich

2

Nur redaktionelle Abweichung zum Art. 25 OECD-MA 1963. Art. 26 stimmte mit Art. 25 OECD-MA 1963 bis auf den Gebrauch des Wortes Rechtsbehelf statt Rechtsmittel in Abs. 1 überein (die Abweichung hat nur redaktionelle Bedeutung). Im Verhandlungsprotokoll vom (abgedruckt im Textteil unter 2.1.) haben sich beide Vertragsstaaten überdies verpflichtet, das Abkommen nach Maßgabe des OECD-MK zum OECD-MA 1963 auszulegen.

3

Wichtige Abweichungen zum Art. 25 OECD-MA 1977. Art. 25 OECD-MA 1977 enthält in seinen Abs. 1 und 2 Abweichungen gegenüber Art. 26. Abs. 1 Satz 1 OECD-MA 1977 erweitert zunächst den Anwendungsbereich gegenüber der früheren Fassung auch auf Personen, die - ungeachtet des Art. 1 - in keinem Vertragsstaat ansässig sind (vgl. Art. 24 Abs. 1 Satz 2 OECD-MA 1977). Abs. 1 Satz 2 OECD-MA 1977 sieht zwingend eine Frist von 3 Jahren vor, innerhalb deren der Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens gestellt sein muss. Abs. 2 OECD-MA 1977 ist gegenüber der früheren Fassung um den Zusatz ergänzt, dass die im Verständigungsverfahren getroffenen Re...

Daten werden geladen...