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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

3. „Deshalb“ fremdunübliche Zinsabrede

„... und übersteigen deshalb die gezahlten Zinsen, gemessen an der zugrundeliegenden Forderung, den Betrag, den Schuldner und Gläubiger ohne diese Beziehungen vereinbart hätten, ...“

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Veranlassungszusammenhang zwischen Zinshöhe und besonderer Beziehung. Nach dem eindeutigen Wortlaut findet Art. 11 Abs. 4 nur bei unangemessen hohen, nicht aber unangemessen niedrigen Zinsen Anwendung (arg. Wortlaut: „übersteigen“; s.a. Art. 9 Rz. 17). In diesem Fall kommt ggf. Art. 9 in Betracht (Art. 9 Rz. 17). Zwischen den besonderen Beziehungen und den unangemessen hohen Zinsen muss ein Kausalzusammenhang bestehen („deshalb“), d.h. Art. 11 Abs. 4 berechtigt nicht zu einer allgemeinen Angemessenheitsüberprüfung. Der Kausalzusammenhang ist nachgewiesen, wenn bei Hinwegdenken der besonderen Beziehung (Interessengemeinschaft) die Zinsen niedriger vereinbart worden wären.

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Kriterien der Fremdvergleichsüblichkeit. Die Beurteilung der angemessenen Höhe der Zinsen ist anhand eines Fremdvergleichs vorzunehmen. Das Abkommen selbst enthält hierzu keine speziellen Vorgaben, insbesondere nicht, ob bei der Beurteilung das Zinsniveau des Vertragsstaats des Gläu...

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