Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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5.250 Zwischenstaatliche Rechtshilfe in Steuerstrafsachen
(, BStBl. I 2006, 698)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für den zwischenstaatlichen Rechtshilfeverkehr in Steuerstrafsachen (einschließlich Steuerordnungswidrigkeiten) die nachfolgenden Grundsätze. Dieses Schreiben gilt nicht für Abgaben, die in die Zuständigkeit der Zollverwaltung fallen.