Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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3. Praktikant
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Praktikant. Praktikantin oder Praktikant ist in Deutschland, wer sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses für eine begrenzte Dauer zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit unterzieht, ohne dass es sich dabei um eine Berufsausbildung i.S.d. Berufsbildungsgesetzes oder um eine damit vergleichbare praktische Ausbildung handelt (§ 22 Abs. 1 Satz 3 Mindestlohngesetz - MiLoG). Diese Definition, die an den Erwägungsgrund 27 der Empfehlung des Rates der Europäischen Union vom zu einem Qualitätsrahmen für Praktika angelehnt ist, dürfte auch in der Schweiz akzeptiert werden. Allerdings ist abkommensrechtlich der in dieser Definition enthaltene Begriff „Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit“ nicht so zu verstehen, dass damit nur die erste berufliche Tätigkeit gemeint ist. Praktikant kann demnach auch eine Person sein, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat. Ebenso wie der Begriff des „Studenten“ ist der des „Praktikanten“ weit auszulegen. Andernfalls bestünde eine ungerechtfertigte Ungleichbe...