Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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II. Allgemeiner Inhalt
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Begriffsbestimmungen. Erb. Art. 3 Abs. 1 enthält einige für das Abkommen sehr wichtige Begriffsbestimmungen. Die Definition der Ausdrücke „Bundesrepublik Deutschland“, „Schweiz“ und „Staatsangehörige“ trägt gleichzeitig dazu bei, den räumlichen und persönlichen Geltungsbereich des Abkommens zu bestimmen.
Von besonderer Bedeutung für die praktische Anwendung des Abkommens ist die in Erb. Art. 3 Abs. 3 enthaltene Auslegungsregel. Danach hat jeder Begriff, der nicht selbst im Abkommen definiert ist, die Bedeutung, die ihm im jeweils innerstaatlichen Recht der Vertragsstaaten zukommt. Subsidiär sind daher innerstaatliche Legaldefinitionen und Auslegungen zu einzelnen Begriffen bei der Anwendung der Abkommen heranzuziehen.