Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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6.1 Vorbemerkungen
Erfolgt die Abrechnung der Quellensteuer über eine von Swissdec zertifizierte Software, sind die jeweils gültigen Richtlinien von Swissdec massgebend für die Berechnung der abzuziehenden Quellensteuer. Dabei kann für die Berechnung der Quellensteuer in besonderen Fällen und/oder Situationen in geringem Ausmass vom vorliegenden Kreisschreiben abgewichen werden.