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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

b) Kantonsebene

360

Art. 6 StHG. Die Pauschalierungsregelungen in den kantonalen Steuerordnungen basieren auf Art. 6 StHG.

Für die Kantone ergibt sich ansonsten allerdings aus dem „Konkordat über den Ausschluss von Steuerabkommen vom “ eine Verpflichtung zur Selbstbeschränkung. Die Regelungen des Konkordats entsprechen denen, die Eingang in Art. 6 StHG - und auch Art. 14 DBG - gefunden haben. Sie brauchen daher hier nicht mehr erläutert zu werden. Es wird vielmehr auf die vorstehenden Ausführungen unter Rz. 21 und ergänzend auf die nachfolgende Umschreibung der kantonalen Rechtslage verwiesen.

361

Anlehnung an Bundesregelung. Generell sind die Pauschalierungsvoraussetzungen denjenigen der Pauschalsteuer des Bundes nachgebildet. Zu beachten ist, dass Art. 6 StHG die Kantone zwar verpflichtet, einen Mindestbetrag festzulegen. Dieser Mindestbetrag kann aber von demjenigen des Bundes (Fr. 400.000) abweichen. Wie beim Bund muss der Mindestbetrag aber dem Siebenfachen des Mietaufwands bzw. Mietwerts im eigengenutzten Haus entsprechen. Zudem haben die S. 54Kantone zu bestimmen, wie die Besteuerung nach dem Aufwand die Vermögenssteuer abgilt. Die Neuerungen in Art. 6 StHG gelten seit

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